Tippgeberprovision…!!!

Bekannte, Verwandte, Nachbarn oder Vermieter haben Ihnen von Verkaufsplänen ihres Hauses oder ihrer Wohnung erzählt? Teilen Sie uns dies gerne mit.

SO FUNKTIONIERT’S…
Damit die Tippgeberprovision gerechtfertigt ist, muss es sich um einen „echten“ Tipp für uns handeln. Ein „echter“ Tipp für uns bedeutet:

Das Haus, die Wohnung oder das Grundstück ist uns noch unbekannt.
Das Haus, die Wohnung oder das Grundstück wird noch nicht öffentlich zum Verkauf angeboten (z.B. im Internet, in der Zeitung, mit Hilfe von Verkaufsschildern oder anderen Verkaufsmaßnahmen).
Das Haus, die Wohnung oder das Grundstück befindet sich in unserem Tätigkeitsgebiet.
Sie sind kein Ehe- oder Lebenspartner des Eigentümers der betreffenden Immobilie. Ansonsten können Sie als Tippgeber mit dem Eigentümer der Immobilie bekannt, vielleicht befreundet oder sogar verwandt sein.
Wenn Sie uns benachrichtigen prüfen wir natürlich, ob es sich um einen „echten“ Tipp für uns handelt. Wenn der Eigentümer uns den Vermarktungsauftrag zum Verkauf der Immobilie erteilt, beginnt die Vermarktung.